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   OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02   

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https://dejure.org/2003,16278
OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02 (https://dejure.org/2003,16278)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.11.2003 - 6 U 25/02 (https://dejure.org/2003,16278)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. November 2003 - 6 U 25/02 (https://dejure.org/2003,16278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VGB 88 § 20 Abs. 1 lit. c); ; VGB 88 § 20 Abs. 1 lit. d); ; VVG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung eines Wasserschadens durch den Gebäudeversicherer - Zur Leistungsbefreiung wegen vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Gewalt gegen Versicherer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
    Die neuere Rechtsprechung macht die Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher (folgenloser) Verletzung der Obliegenheit insofern von einer ausdrücklichen, unmißverständlichen Belehrung darüber abhängig, dass in einem solchen Fall Verwirkung auch dann eintrete, wenn die Obliegenheitsverletzung für den Versicherer keine nachteiligen Folgen gehabt hat, und zwar generell, ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalls (vgl. BGHZ 47, 7; 49, 130; BGH VersR 1973, 174 = NJW 1973, 365; Prölss/Martin, a.a.O., § 32 VVG Rn. 22).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
    Die neuere Rechtsprechung macht die Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher (folgenloser) Verletzung der Obliegenheit insofern von einer ausdrücklichen, unmißverständlichen Belehrung darüber abhängig, dass in einem solchen Fall Verwirkung auch dann eintrete, wenn die Obliegenheitsverletzung für den Versicherer keine nachteiligen Folgen gehabt hat, und zwar generell, ohne Rücksicht auf die Lage des Einzelfalls (vgl. BGHZ 47, 7; 49, 130; BGH VersR 1973, 174 = NJW 1973, 365; Prölss/Martin, a.a.O., § 32 VVG Rn. 22).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
    dem "Alles oder Nichts"-Prinzip des § 6 Abs. 3 VVG (vgl. darüber nur BGHZ 47, 101; 48, 7) führt dieser Verstoß - anders als vom Landgericht angenommen (und jedenfalls dann, wenn noch keine Teilleistung des Versicherers zur Regulierung des Schadenfalles erfolgt ist) - zum vollständigen Verlust des Versicherungsanspruches.
  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus OLG Rostock, 05.11.2003 - 6 U 25/02
    dem "Alles oder Nichts"-Prinzip des § 6 Abs. 3 VVG (vgl. darüber nur BGHZ 47, 101; 48, 7) führt dieser Verstoß - anders als vom Landgericht angenommen (und jedenfalls dann, wenn noch keine Teilleistung des Versicherers zur Regulierung des Schadenfalles erfolgt ist) - zum vollständigen Verlust des Versicherungsanspruches.
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